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Foren-Übersicht » Diskussionen rund um den Shiba Inu » Haltung und Pflege

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Bedeutet ausschließlich Leine = Tierquälerei ?


Moderatoren: uschi, Aikan



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aryu
 Betreff des Beitrags: Bedeutet ausschließlich Leine = Tierquälerei ?
BeitragVerfasst: 25.06.2007, 14:23 
Hallo zusammen!

Dieses Thema ging andernorts Off Topic, da die Thematik jedoch einigen Wind erzeugte und offenbar Diskussionsbedarf bestanden hat, möchte ich es noch einmal aufgreifen. Ich möchte den Verfasser des Postings (Thomas) zitieren bzw. kopiere hier mal den Auslöser dafür.

Ich hoffe, daß es diesmal möglich sein wird, eine sachliche Diskussion ohne persönliche Wertungen und Anfeindungen gegenüber anderen Forumsteilnehmern zu führen.

Bitte um Eure einschlägigen Erfahrungen, Meinungen sowie Begründungen dieser. Und bitte lest die Texte richtig, nicht nur quer, sondern versucht Euch hineinzuversetzen und scheut Euch nicht, Fragen zu stellen, wenn Ihr etwas nicht versteht.

Zitat:
Naturgegebener Maßen, interessiert mich diese Thematik, ob ich meinen Hund ableinen soll oder nicht, ganz besonders. Nicht nur, dass meine Shiba Inu-Hündin ohne Leine nur sehr umsichtig zu "führen" ist, mein Siberian Husky-Rüde einen nur geringfügig, aber "rassetypisch" ausgeprägten "Heimkehrdrang" besitzt, so haben auch die allermeisten anderen Hundebesitzer mit nordische Hunden ähnlich gelagerte, wenn nicht idente Probleme, aber eines steht fest: die Hunde haben kein Problem; sie haben nur dann eines, wenn sie keinen Freilauf bekommen! Um mich hier nicht (wieder) persönlichen Vorwürfen oder Angriffen aussetzen zu müssen, möchte ich, wie schon so oft, Dr.Dorit Urd Feddersen-Petersen aus ihrem Buch "Hundepsychologie" zitieren, dass ich auch an dieser Stelle nur jedem Hundebesitzer ans Herz legen kann:

.) Gefühle von Hunden und ihre Tierschutzrelevanz: () Par.2 Ziffer 1, TierSchG ist als Magna Charta (Bem.: Magna Charta; englisches Grundgesetz von 1215, in dem der König dem Adel grundlegende Freiheitsrechte garantieren musste) der Tierhaltung anzusehen: "Wer ein Tier hält oder betreut, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen."
Postulate für den Umgang mit Hunden (Haltung, (Be-)Achtung ihres Bewegungsbedürfnisses, ihrer sozialen Veranlagung, Training u.a.):
Tiere müssen somit ihr "Normalverhalten" entwickeln und ausführen können, dieses in Bezug auf jeden Funktionskreis. Die Lebensbedingungen müssen den aus Verhaltensbesonderheiten erwachsenen Bedürfnissen angepasst werden (nicht umgekehrt).
Achtung der hundlichen Leidensfähigkeit.
Achtung ihres Rechts auf individuelle "normale" Entwicklung, Angebot ausreichender Lernmöglichkeiten mit Artgenossen und Menschen.
Beachtung eines Trainings ohne chronischen Stress, Angst, Schäden, Schmerzen und/oder Leiden.
Dieses bedingt: Achtung der Würde des hoch sozialen Säugetieres Hund.

() Und ich ende mit dem Trivialsatz, allen wohl hinreichend bekannt: Quäle nicht ein Tier zum Scherz, denn es spürt wie Du den Schmerz. Trivial, aber sehr aufschlussreich. () Nun, der zitierte umgangssprachlich populäre "Schlagwortsatz" im Gassenhauerjargon zum Umgang mit Tieren, der das Tierquälen erlaubt, wenn es denn nicht zum Scherz geschieht, reißt die Kluft zum Säugetier Mensch deshalb so besonders arrogant auf, weil tierliche negative Empfindungen diesem hier frank und frei gleichgesetzt werden. Dem Menschen darf man also nicht etwa deshalb nichts antun, weil angenommen wird, er empfände mehr als Tiere es können, vielmehr weil der Mensch, weit abgesetzt vom Tier, einen völlig anderen Status hat... der Umgang mit Hunden hat hier offenbar immer noch starke Anleihen genommen.

.) Normalverhalten versus Verhaltensstörungen: () Die Grundbedürfnisse von Haushunden werden unter bestimmten Haltungsbedingungen bzw. aufgrund mangelnder Kenntnisse ihrer Halter/Ausbilder nicht selten weitgehend unterdrückt. Dieses betrifft insbesondere die Bereiche des Sozialverhaltens sowie der Sinneswahrnehmungen und der Lokomotion (Bem.: Fortbewegung). Eine anthropomorphe (vermenschlichende) Betrachtungsweise und Ausbildung durch Halter mit fehlenden Kenntnissen zur Ethologie (Bem.: Wissenschaft vom Verhalten der Tiere u. des Menschen; Verhaltensforschung.) des Hundes bzw. die Annahme überholter Traditionen im Umgang mit Hunden kommen hier ursächlich in Betracht. () Ein ständig angeleinter Hund kann sich nur auf Strecken bewegen, die sein menschlicher Begleiter unter rein menschlichen Aspekten auswählt. Natürlich decken sich hierbei die entsprechenden Auswahlkriterien nur in den seltensten Fällen. Man beachte die völlig unterschiedliche Bedeutung, die einem hypothetischen Geruch einerseits von dem primär optisch orientierten, mikrosmatischen (Bem.: "geringe Geruchswahrnehmung") Menschen und andererseits von dem primär (?) geruchlich orientierten Makrosmaten Hund zuerkannt wird. Durch den Leinenzwang verringert sich automatisch die erfahrbare Reizvielfalt für den Hund, da die Reizauswahl vom Menschen vorgenommen wird - und nur ein verschwindend geringer Teil der für den Menschen relevanten Umweltreize eine entsprechende Bedeutung für den Hund besitzt. ()

.) Über die unterschiedlichen Umweltansprüche von Hunderassen: () Ganz andere Ansprüche bezüglich ihrer Umwelt (unter Einschluss des Menschen) haben Gebrauchshunderassen (Bem.: der Shiba Inu ist/war (auch) eigentlich ein nordischer Jagdhund). Entsprechend der herausgezüchteten Anlagen, Fähigkeiten und Bedürfnisse sollte mit diesen Hunden gearbeitet werden. Unter "arbeiten" wäre zu verstehen, dass ein Gebrauchshund seinen Verhaltensbesonderheiten entsprechend gefordert und gefördert wird. ()

Zitate Ende.
Wer also wider besseren Wissens (wobei: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"?) seinem Hund keinen Freilauf gewährt, ist in Augen des Gesetzgebers ein "Tierquäler" und auch in meinen. Wer seinem Hund keinen Freilauf gewährt, weil er das aufgrund äußerer Gegebenheiten nicht kann, sollte sich keinen Hund nehmen. Wer seinem Hund keinen Freilauf gewährt, weil dieser z.B. jagd sollte daran arbeiten, Hundezonen aufsuchen etc. oder sich ZUVOR darüber informieren, welche Hunde bekanntermaßen diesbezügliche Dispositionen (Bem.: bestimmte Veranlagung, Empfänglichkeit, innere Bereitschaft zu etw.) besitzen - also KEINEN Shiba Inu anschaffen, auch wenn wenige z.B. nicht jagen, aber das ist ein Glücksspiel mit schlechten Chancen, vor allem für den Hund...


Mein Kurzkommentar dazu: Ich teile Thomas’ Aussagen insofern, als daß sich niemand einen Hund (oder überhaupt ein Tier – aber belassen wir es hier mal bei Hunden) anschaffen sollte, der diesem nicht die (rassegemäß) angepaßten Bedingungen bieten kann. Ein Hund braucht Freilauf, ohne Leine. Kann ich das nicht gewährleisten muß ich mich fragen, ob ich dem Hund dann überhaupt gerecht werden kann, und wie. Ein reiner Leinenhund muß anderweitig ausgelastet werden – geht das überhaupt?
Ich könnte an dieser Stelle weiter ausholen, aber mir wäre es lieber, es kämen erstmal ein paar weitere Beiträge von Euch, damit eine vielfältige Auseinandersetzung mit diesem Thema stattfinden kann. Also – schießt los!


  
 
Aketime
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 25.06.2007, 15:01 
Ich schließe mich deiner Meinung an - möchte aber vorab noch mit Interesse die Diskussion beobachten, die hier entsteht.


  
 
doris
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 25.06.2007, 16:15 
Wiener Waldi
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ein weiterer gedankenanstroß: eigentlich sollte jeder, der vor hat sich ein haustier zu nehmen, vorher einen kurs absolvieren - so eine art führerschein, man lässt ja auch nicht jemanden auf den straßenverkehr los, ohne den zu schulen

sowas gibts schon soweit ich weiß in deutschland bei gefährlichen reptilien, da muss man einen sachkundenachweis bringen, wenn ich mir die diskussionen hier einmal gedanklich zusammengefasst vorstelle wärs sinnvoll, auch für die hundeanschaffung einen kurs zu machen, der abklärt, was der hund benötigt, welcher hund wofür geeignet ist, etc. etc. pp

viele ersthundehalter nehmen sich den hund ja aus den unterschiedlichsten gründen und werden dann mehr oder weniger ins kalte wasser geschmissen - von den "falschen" hundeschulen zusätzlich verdorben, von den "falschen" tierärzten zusätzlich verunsichert, von den "falschen" angeblichen hundeexperten zusätzlich aufs heftigste glatteis geführt

ich rufe nur in erinnerung "dominanzproblem" - "der hund freut sich, ist freundlich, weil - er wedelt ja mit dem schwanz" - "der hund ist müde, er gähnt" - all diese dinge würden EIGENTLICH bereits im vorfeld abgeklärt gehören

das hat jetzt nicht zwangsweise mit leinenzwang zu tun, aber im zuge dieser schulung sollte eben auch das behandelt werden, was es für einen hund bedeutet, thomas´ argumentation ist für mich logisch, "eigentlich" wissen wir das ja eh alle, inwieweit kann wirklich jeder einzelne von uns auch nur in etwa diese bedürfnisse befriedigen, resp. wie sähen ersatzbefriedigungen aus ....

wenn ich mich recht erinnere hat mir meine züchterin ginni erst gegeben als wir erwähnten, einen großen garten zu haben, wo auf alle fälle am wochenende 1000 m² freiheit (auch relativ!) auf ginni warten ...

just my 5 cents ;)

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lg - doris

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Schnuffel
 Betreff des Beitrags: Re: Bedeutet ausschließlich Leine = Tierquälerei ?
BeitragVerfasst: 25.06.2007, 20:45 
aryu hat geschrieben:
Mein Kurzkommentar dazu: Ich teile Thomas’ Aussagen insofern, als daß sich niemand einen Hund (oder überhaupt ein Tier – aber belassen wir es hier mal bei Hunden) anschaffen sollte, der diesem nicht die (rassegemäß) angepaßten Bedingungen bieten kann. Ein Hund braucht Freilauf, ohne Leine. Kann ich das nicht gewährleisten muß ich mich fragen, ob ich dem Hund dann überhaupt gerecht werden kann, und wie. Ein reiner Leinenhund muß anderweitig ausgelastet werden – geht das überhaupt?

JA - Kibo zum Bleistift kann nicht von der Leine und ist trotzdem ausgelastet, glücklich und zufrieden. Freilauf kann ich ihr nicht bieten. Der ist auch nicht nötig, wir laufen viel - halt mit Flexi oder Schlepp.
Viele Hunde können rein technisch gesehen den ganzen Tag frei laufen - ausgelastet sind sie dadurch aber nicht im geringsten. Imo hat laufen - ob frei oder an der Leine - nix mit Hundeauslastung zu tun.

Thomas hat geschrieben:
Wer seinem Hund keinen Freilauf gewährt, weil er das aufgrund äußerer Gegebenheiten nicht kann, sollte sich keinen Hund nehmen.

Dazu mal Postings aus dem Tiki-Notfallfred:
aryu hat geschrieben:
Und ich hoffe, das TH legt sich nicht zu sehr auf den Gartenfreilauf fest - ein Hund, der in einer Mietwohnung lebt aber dafür rundum umsorgt und beschäftigt wird, kann es besser haben als einer, der im Garten "geparkt" wird, weil es ja einfacher ist als ein oder mehrere tägliche Spaziergänge.

Inu hat geschrieben:

Ein Shiba braucht nicht unbedingt einen Garten nur ein intaktes Rudel und regelmäßiges Gassi gehen.

Und das geht auch mit Leine...

Thomas hat geschrieben:
Wer also wider besseren Wissens (wobei: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"?) seinem Hund keinen Freilauf gewährt, ist in Augen des Gesetzgebers ein "Tierquäler" und auch in meinen.

So ein Käse - SoKa-Besitzer, die für ihren Hund Leinen- und Maulkorbpflicht haben, befolgen und brechen das Gesetz gleichzeitig? Wen man einen Hund hat, der nicht frei laufen kann (zB Gründe wie Taubheit, Listenhund, nicht abrufbar...), dann läuft er halt an der Leine. Mit Tierquälerei hat das nix zu tun. Das kann man bei Hunden sagen, die ihr Leben an einer 3 Meter Kette in irgendwelchen Höfen verbringen müssen oder den ganzen Tag allein ohne irgendwelche Ansprache auf Grundstücken oder in Gärten rumlungern.


  
 
Urs
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 25.06.2007, 21:07 
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Tja, dieses Thema hatten wir doch schon einmal, eigentlich wollten Thomas und ich uns ja eigentlich treffen, hat aber leider nicht geklappt. Schade. :(

Was heisst Artgerecht? Artgerecht für Hunde wäre ja eigentlich wenn sie einfach frei rumlaufen könnten, sich ihr Fressen selber jagen und tun und lassen können was sie wollen.

Können das deine Thomas, wenn nicht wärst du laut Tierschutz ein Tierquäler??? Oder verstehe ich das falsch? Wer sagt was Artgerecht ist?

Ich glaube doch jeder von uns sieht wie es seinem Hund geht und versucht das beste daraus zu machen.

Bevor darüber diskutiert wir ob es Tierquälerei ist einen Hund an der Leine Gassi zu führen, sollten zuerst die wirklichen Tierquälereien aufgedeckt und angesprochen werden und von diesen gibt es viele. Z. B. Anbindhaltung von Kühen, viel zu kleine Ställe, Hühnerfarmen mit Käfighaltung, Tiertransporte und so weiter. Ich könnte noch viel aufzählen, dass ist für mich Tierquälerei und nicht einen Hund an der Leine Gassi führen.

Ich nehme an, es wird noch eine Interessante Diskussion. Ich muss jetzt aber leider Eier von Glücklichen Freilandhühnern holen und kann für den Moment nicht mehr mitschreiben.

Ich wünsche allen eine schönen Abend und denkt doch ein bisschen an die wirklich armen Tiere.


Griessli

Urs

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Aikan
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 25.06.2007, 22:58 
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Hallo,

also ich bin auch der Meinung, dass ein Hund Freilauf braucht.
Ich weiss aber auch, dass es nicht bei allen Hunden möglich ist.

Ist das der Fall, muss ich das versuchen zu kompensieren: entweder ich habe einen eigenen großen Garten oder ich suche Freilaufflächen auf.
Beschäftigung an der Leine ist natürlich auch eine Möglichkeit, aber reicht das? Im Fall einer älteren ruhigen Hündin wie Kibo möglicherweise... bei einem jüngeren Energiebündel wie meinem Yuki wäre das extrem grenzwertig.

Yuki (kein Shiba) ist ja auch ein reiner Leinenhund, ja ich habe deshalb ein schlechtes Gewissen. Er ist für seine Umwelt aber schlichtweg zu gefährlich (extremer Jäger, Tierheimhund mit Vorgeschichte). Toben darf er bei uns im Garten, so kann er zumindest rennen. Ich bin früher auch mit ihm Fahrrad gefahren, jetzt gehe ich joggen, aber das ist doch was Anderes als frei zu rennen. Ganz ehrlich, hätte ich nur eine Etagenwohnung in der Großstadt ohne Garten... hätte ich keinen Yuki.

Die Frage an alle mit "Leinenhunden" ist ja auch, wie ermöglicht ihr Euren Hunden Sozialkontakte? Gut, eine Lösung wäre mindestens zwei und einen Garten bzw. ausreichend Platz zum Spielen.
Ich bin übrigens keiner, der meint, Hunde müssten immer und überall miteinander spielen. Aber ein Leben völlig ohne einen einzigen Hundefreund, mit dem man ab und zu unbeschwert rennen kann, ist das artgerecht?

Ich kannte einen Shiba hier in Stuttgart, gleich alt wie Aikan. Er war - im Gegensatz zu Aikan - von Anfang an sehr verträglich mit einem super Sozialverhalten. Und das, obwohl (oder weil?) die Leute keine Hundeschule besuchten, ich hab sie beneidet!
Dann kam das Erwachsenwerden und der kleine Schlingel unternahm längere Ausflüge ohne das 2beinige Rudel. Dieses Verhalten steigerte sich, Ende vom Lied: ein Leben an der Flexi, ohne Möglichkeit von Hundekontakten, da er jegliches Ableinen dazu nutzte, sich abzuseilen.

Die Leute waren zwar wenig begeistert, sahen aber auch keinen Handlungsbedarf. Hundeschule nicht erreichbar, Trainer zu teuer, Schleppleine zu umständlich... es wurde sich nicht mal bemüht.
Man konnte zusehen, wie dieser einstmals so verträgliche Shiba aggressiv wurde. :cry: Beim TA wurde ich mal von Leuten auf die Rasse angesprochen, es hiess, die sind ja bildschön, aber das sind ja solche Kläffer, die bellen ohne Unterlass! :shock: Es stellte sich raus, die Leute wohnten im Haus von besagtem Shiba.
Ich war damals ziemlich sauer, hätte es die rechtliche Möglichkeit gegeben, wäre ich zum nächsten Tierschutzverein gerannt. Der Shiba tat mir nämlich wirklich leid. Und ist er ein Einzelfall? Ich fürchte nicht (aber solche Halter treiben sich auch nicht in Shiba-Foren rum ;) )

Und das ist für mich so ein Fall von nicht artgerecht gehaltenem Hund.
Ein Shiba ist ein Jagdhund mit Freiheitsdrang und eigenem Kopf.
Da muss ich dran arbeiten, zur Not mit Trainer und Schleppleine.
Wenn ich mir diese Mühe nicht machen will - es gibt auch einfachere Rassen! Aber ein Leben an der Flexi 3x tägl. um den Block ist kein Hundeleben.
Vielleicht muss aus der Stadt raus fahren in die Pampa, irgendwo, wo es übersichtlich ist und ich ihn ableinen kann (ich lasse Aikan ja auch nicht auf der Hundewiese laufen).
Oder ich muss mich um regelmässige ausreichende Freilaufmöglichkeiten bemühen, umzäuntes Gelände egal ob eigener Garten, Hundeplatz, Hundewiese.
Ich bin der Meinung, das ist meine Pflicht als Hundehalter (auch wenn es leider nicht ausdrücklich im Tierschutzgesetz steht).
Wenn ich nichts davon erfüllen kann, dann wäre ein Hund mit Knopf im Ohr die bessere Lösung.

LG,
Barbara

(Ich greife im Übrigen bei tierischen Produkten soweit es mir möglich ist zu Bioware und finde, das ist nun wahrlich kein Argument, dass es anderen Tieren noch viel schlechter geht. )

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Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.


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Urs
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 26.06.2007, 11:21 
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Name: Urs

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Aikan hat geschrieben:
Die Frage an alle mit "Leinenhunden" ist ja auch, wie ermöglicht ihr Euren Hunden Sozialkontakte? Gut, eine Lösung wäre mindestens zwei und einen Garten bzw. ausreichend Platz zum Spielen.
Ich bin übrigens keiner, der meint, Hunde müssten immer und überall miteinander spielen. Aber ein Leben völlig ohne einen einzigen Hundefreund, mit dem man ab und zu unbeschwert rennen kann, ist das artgerecht?


Eigentlich haben wir Chikai nur beim Gassi gehen an der Leine, zuhause kann er machen was er will. Er hat einen eingezäunten Garten und da bekommt er besuch von anderen Hunden. Sozialkontakt ist meiner Meinung auch an der Leine möglich, wobei ich sagen muss, Chikai versteht sich mit allen Hunden gut und wir nicht giftig wenn er an der Leine ist.

Barbara schrieb:
(Ich greife im Übrigen bei tierischen Produkten soweit es mir möglich ist zu Bioware und finde, das ist nun wahrlich kein Argument, dass es anderen Tieren noch viel schlechter geht.)

Es war nicht meine Absicht das Problem mit diesem Argument abzuschwächen. :oops:
Ich verstehe natürlich was ihr meint, wenn ein Hund wirklich nur drei mal um das Haus darf und das noch an der Leine, dann ist das natürlich Tierquälerei. Solche Missstände müssen geahndet werden.
Ich finde aber auch, dass wir unseren Augenmerk auch auf die von mir erwähnten Tierschutzfälle richten sollten.
Bioware zu kaufen ist ein sehr guter schritt in die richtige Richtung

Dieses Thema wird immer ein Diskussionspunkt bleiben.

Die Schweiz hat diesen Satz im Tierschutz:

2. Kapitel: Umgang mit Tieren

1. Abschnitt: Tierhaltung

Art. 6 Allgemeine Anforderungen

1 Wer Tiere hält oder betreut, muss sie angemessen nähren, pflegen, ihnen die für ihr
Wohlergehen notwendige Beschäftigung und Bewegungsfreiheit sowie soweit nötig
Unterkunft gewähren.


Ähnlich wie in Österreich. Wusste gar nicht, dass wir in der Schweiz so fortschrittlich sind. :)

Griessli

Urs

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Schnuffel
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 26.06.2007, 11:52 
Aikan hat geschrieben:
Ein Shiba ist ein Jagdhund mit Freiheitsdrang und eigenem Kopf.
Da muss ich dran arbeiten, zur Not mit Trainer und Schleppleine.

Eben, Schleppleine - die ist in meinen Augen eine gute Alternative. Wenn Yumi mal wieder in ihre Dickkopfichhörjetztmalwiederaufkeinenphase kommt, dann wird auch sie wieder an ihre 10m Leine gestrippt und tobt und rennt und spielt und schnüffelt und übt mit uns und alles ist in Ordnung. Mir zeigt das, dass Freilauf nicht zwingend notwendig ist, wenn sogar mein kleiner Wildfang zufrieden gestellt werden kann.
Leine heißt doch nicht, dass das Wuffel permanent an einem klebt und nur einen Meter Bewegungsfreiheit bekommt und nur mal eben um den Block geführt wird.
Gestern hab ich ein Frauchen getroffen, deren Hund genau dieses Schicksal erleiden muss - weil er ein Rotti ist, die hier als Listenhund 2. Kategorie (oder so ähnlich) gelten, und somit an der Leine bleiben MUSS.

Es streitet sicherlich keiner ab, dass Freilauf toll für einen Hund ist. Ich bin ganz ehrlich und ohne Neid total begeistert, wie super das bei Claudias Arashi und Yuko funktioniert (und fürs Abendessen wird nebenher auch noch gesorgt ;) ) - aber wenns nicht geht, dann gehts halt nicht. Wir haben hier leider keine tollen Hundeplätze mit Zaun drum. Und der Hundewald, wo die Wuffis offiziell von der Leine dürfen, ist leider hoffnungslos überlaufen und zaunlos.
Ich finde es aber ziemlich anmaßend zu behaupten, dass Leute, die ihre nun mal keine Möglichkeit haben, ihre Hunde von der Leine zu lassen, gleich als Tierquäler bezeichnet werden.

@ Barbara
Den kleinen Hundeplatz bei dir find ich schon klasse - zumal du da wohl jederzeit drauf kannst. An sowas mangelts hier leider.


  
 
Thomas
 Betreff des Beitrags: deutsches Recht
BeitragVerfasst: 26.06.2007, 16:10 
DEUTSCHES RECHT!
(edit by mod doris, da der titel in einem einzelposting sehr oft überlesen wird ;-)

Bundesministerium der Justiz - Tierschutzgesetz

"Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294)"

§ 1

1Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. 2Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

§ 3

7.
ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen,
8.
ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern,


  
 
aryu
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 26.06.2007, 16:34 
@Thomas: Danke für den Gesetzestext.

Zitat:
Wer also wider besseren Wissens (wobei: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"?) seinem Hund keinen Freilauf gewährt, ist in Augen des Gesetzgebers ein "Tierquäler" und auch in meinen. Wer seinem Hund keinen Freilauf gewährt, weil er das aufgrund äußerer Gegebenheiten nicht kann, sollte sich keinen Hund nehmen. Wer seinem Hund keinen Freilauf gewährt, weil dieser z.B. jagd sollte daran arbeiten, Hundezonen aufsuchen etc. oder sich ZUVOR darüber informieren, welche Hunde bekanntermaßen diesbezügliche Dispositionen (Bem.: bestimmte Veranlagung, Empfänglichkeit, innere Bereitschaft zu etw.) besitzen - also KEINEN Shiba Inu anschaffen, auch wenn wenige z.B. nicht jagen, aber das ist ein Glücksspiel mit schlechten Chancen, vor allem für den Hund...


Nun will ich auch nochmal. Der erste Satz von Dir ist mir zu pauschal, das sehe ich wie die anderen, die sich bisher zu Wort gemeldet haben. Wobei Du den "Tierquäler" sicherlich bewußt in Tüddelchen gesetzt hast?
Daß es gesetzliche Unterschiede von Land zu Land gibt, ist der Fall.

Ein Hund muß m.E. nicht unbedingt ohne Leine laufen können, wohl aber ist es unverzeihlich, aus eigener Bequemlichkeit nicht wenigstens Anstrengungen zu unternehmen, einen Hund so aufzuarbeiten, daß er es - wenn auch nur bedingt - kann. Wer die Bereitschaft nicht aufbringt, oder es aus anderen Gründen nicht kann (Zeitmangel wg. Berufstätigkeit oder was auch immer), der ist ein Tierquäler und sollte sich keinen Hund halten, ja.

Immer wieder sehe ich in der Lübecker Innenstadt Leute mit ihren Hunden, die auf die mickrigen Grünflecken unseres Firmenparkplatzes kacken - die jeweils nächste größere geeignete Fläche ist von jedem Punkt der Innenstadt aus in ca. 10 - 15 Minuten Fußmarsch zu erreichen. Ob nun diese Hundebesitzer auch wirklich woanders hingehen mit ihren Tieren, weiß ich nicht, ich frage mich das manchmal, wenn ich die große Zahl der Sch... haufen sehe. Ist Hundehaltung in einer Innenstadt nun grundsätzlich Tierquälerei (weil Leinenpflicht besteht und Freilauf überhaupt nicht möglich ist)? Kommt darauf an, wieviel man seinem Hund zugesteht an anderen Möglichkeiten, meine ich.

Ein Husky z.B. hat in einer Innenstadtwohnung überhaupt nichts verloren, ein Shiba ebensowenig. Sicherlich gibt es auch dafür taugliche Rassen.

Ich merke schon beim Schreiben, daß das ein Thema ist, das vom Hundertsten ins Tausendste ausgedehnt werden könnte...


  
 
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