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Bestandene BGH 2


Moderatoren: uschi, Aikan



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Akira-Chyoko
 Betreff des Beitrags: Bestandene BGH 2
BeitragVerfasst: 22.11.2008, 12:47 
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Name: verena

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Hallo ihr lieben,
tut mir leid das ich schon so lange nichts mehr von mir hören hab lassen aber schulisch hab ich derzeit den totalen stress wegen matura vorbereitung und so :?

Aber ich hab eine freundige nachricht, habe gerade erst die BGH 2 bestanden, leider nur mit 78 punkten aber immerhin noch als beste von 5die angetreten ist. Leider hatten wir einen sehr strengen richter :( aber naja wir freuen uns trotzdem in die BGH3 auf zusteigen und nächstes jahr im sommer hoffentlich die erste Breitensprtprüfung wie ebenfalls die BGH 3 zu bestehen.

lg verena & Akira


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Aikan
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BeitragVerfasst: 22.11.2008, 13:33 
WuhsuShiba
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Name: Barbara

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Hallo Verena,

das ist ja super, herzlichen Glückwunsch! :respect:

Magst du ein bisschen erzählen, was man bei euch für die BGH 2 alles können muss? Ich kenn mich mit den österr. Prüfungen nicht so aus, die BGH 1 ist eine Unterordnung wie unsere deutsche BH, aber mit Leine (stimmt das?) und was wird für die 2 alles verlangt?

Das ist auf alle Fälle eine tolle Leistung, kannst du stolz drauf sein!

Liebe Grüße,
Barbara

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Radjah
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BeitragVerfasst: 22.11.2008, 16:09 
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Name: Astrid

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Hallo Verena,

erstmals herzlichen Glückwunsch zu der bestandenen Prüfung! Ist mit einem Shiba eine tolle Leistung.

Ich habe mit Radjah die BgH-A und BgH-1 gemacht. Für die BgH-2 war dann leider keine Zeit mehr, da bekam ich Sari dazu.
Aber eine BgH-3 kenne ich nicht, ist die neu? GH-1 usw...oder FH-1 oder SchH... die werden bei uns angeboten.

LG
Astrid mit Radjah und Sari

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Hexe Hoernchen
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BeitragVerfasst: 22.11.2008, 17:46 
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Name: Jutta

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gratulation zur bestandenen prüfung.

_________________
Gruß von Jutta und dem gesamten Hörnchenrudel


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Akira-Chyoko
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 22.11.2008, 18:07 
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Registriert: 21.09.2008
Beiträge: 17
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Name: verena

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Hallo,
danke für eure glückwünsche.

ISt das wirklich so unterschiedlich zw Deutschland und Österreich?

Als bei uns in der BGH1 wird verlang fuß gehn in allen tempos(tut mir leid weiß nicht die mehrzahl von Tempo ich glaub Tempen bin mir aber ned sicher :lol: ) zuerst mitleine dann eine menschengruppe mit leine, dann fuß gehen ohne leine in allen Tempos dann setzen und ablegen mit hereinrufen.

BGH2 ist ähnlich, zuerst wie BGH1 alles mit leine aber nach der menschengruppe mit leine wird der hund abgeleint und die menschengruppe noch einmal ohne leine gemacht. Dann kommt wieder ein absetzen und ablegen ohne leine. NEu ist, das Bring also das bringholz werfen so 8-10 m der hund muss auf komando holen bringen vorsetzen und solange halten bis ich das kommando vom prüfer bekomme es herauszunehmen. Und danach kommt noch das voran schicken dh der hund muss ungefähr 40 m gerade aus laufen natürlich mit temp und ich bekomme dann wieder das kommando vom richter ablegen dh ich schreie auf ca 30m distanz zum hund platz und der hund muss liegen.

BGH 3 ist wieder genau das selbe nur gibt es ohne leine noch ein abstellen und ein bringt über die wand dh brinholz über die wand schmeissen hund bekommt kommando hopp für über die wand wenn er ca ganz obn is kommt das bring , dh er sollte hinunterlaufen das holz aufnehmen und mit dem Holz zurück über die wand und vorsitzen.

Bin gespannt ob wir das im sommer schaffen werden :D aber ich bin guter hoffnung ;)

Und welche unterschiede gibt es jetzt da zu euch in deutschland und euren Prüfungen?? würde mich sehr interesieren ;)

lg verena & akira


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Aikan
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BeitragVerfasst: 22.11.2008, 19:01 
WuhsuShiba
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Registriert: 19.01.2006
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Wohnort: Stuttgart
Name: Barbara

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Ah, dann ist die BGH-A die Prüfung mit Leine und die BGH-2 hat noch Vorausschicken und Apportieren, das gibts bei uns ja nicht.

Die deutsche Begleithundprüfung (VDH) entspricht von der Schwierigkeit in etwa der BGH-1.
Sie besteht aus 3 Teilen, zu Anfang gibt es eine "Unbefangenheitsprobe", dh der Hund muss sich vom Richter die Tätowierung (in den Ohren) oder die Chipnr. anschauen lassen.

Teil 2 ist die Unterordnung auf dem Platz, die der BGH-1 entspricht.
Also Fußlaufen mit Leine, Personengruppe, dann Freifolge, Personengruppe ohne Leine, Sitz aus der Bewegung, Platz aus der Bewegung mit Abrufen.
Während ein Hund diese Übungen läuft, muss ein zweiter auf dem Platz frei abliegen.

Teil 3 der BH ist der Straßenteil, dort werden nur Hunde zugelassen, die die Unterordnung bestanden haben. Diese "Prüfung im Verkehr" findet an einer öffentlichen Straße statt, der Hund wird mit einer Personengruppe, Radfahrern, Joggern, kreuzenden Passanten und Hunden konfrontiert (hängt ein wenig vom Richter ab, wie streng er ist, manche nehmen das nicht so eng, andere bedrängen die Hunde ganz schön). Auch wird der Hund kurz angebunden, der HF muss außer Sichtweite und muss sich dann neutral verhalten gegenüber vorbeilaufenden Hunden und Menschen.

Hier ist eine Beschreibung der gesamten Prüfung:
http://home.arcor.de/LexCrazy/VPG/bh.html

Die BH ist bei uns Voraussetzung, um weiterführenden Hundesport ausüben zu können, zB. Teilnahme an Agilityturnieren, Turnierhundesport o.a.

LG,
Barbara

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Akira-Chyoko
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BeitragVerfasst: 23.11.2008, 11:41 
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Name: verena

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Wow das klingt sehr interesant doch ein unterschied hät ich mir nicht gedacht :)

Das mit dem verhaltenstest oder prüfung haben wir nicht in der art als BGH oder so sondern das nennt man bei uns den hundeführerschein wenn der hund diesen besteht werden wir ein jahr von der hundesteuer erlassen :D

lg verena & Akira


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Aikan
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23.11.2008, 18:51 
WuhsuShiba
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Name: Barbara

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Hundeführerschein gibt es bei uns auch, außerdem noch den Team-Test, wo noch mehr Wert auf "Verkehrstauglichkeit" gelegt wird.

Ganz vergessen habe ich, dass bei uns die BH seit ein paar Jahren auch noch einen Theorieteil enthält - den mussten wir damals nämlich noch nicht machen.

Ob eine Prüfung, egal ob BH, Führerschein oder sonstiges, sich auf die Steuer auswirkt, hängt bei uns ausschließlich von der Gemeinde ab. Manche Gemeinden erlassen oder reduzieren sie für eine bestimmte Zeit bei bestandener Prüfung, andere (wie Stuttgart :roll: ) leider gar nicht.

LG
Barbara

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Akira-Chyoko
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BeitragVerfasst: 24.11.2008, 17:24 
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Name: verena

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Cool bei euch gibts viel mehr sachen für den alltag das wär bei uns auch ned schlecht bei uns gibts eben nur den hundeführerschein mit theorie und bissl alltag.

Nicht hätte gedacht das die hundesteuer béi euch dann auch erlassn wird. Das ist natürlich blöd wenn die Gemeinde bei euch nicht reduziert .
Kann man sich dafür nicht irgendwie einsetzen weil schließlich ist so eine bestandene Prüfung eine bestätigung, dass der hund keine gefährung für den Verkehr und sonstiges ist.

lg verena& akira


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Hexe Hoernchen
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BeitragVerfasst: 24.11.2008, 20:29 
Shibamobil-Hexe
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bei uns gibt es nur steuerbefreiung bei hunde die gewerblich, z.b. zum schutz eines geländes, aussiedlerhof usw. genutzt wird.

es gibt glaube ich auch befreiung bei behindertenhunden oder rettungshunden.

mehr befreiung kenne ich jetzt nicht außer evtl. beim behindertenausweiß.

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Gruß von Jutta und dem gesamten Hörnchenrudel


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