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Freilauf beim Shiba


Moderatoren: uschi, Aikan



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Autor Nachricht
Evita
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 22.06.2007, 14:01 
Ich finde auch, dass ist kein Streitthema, sondern Ansichtssache.

Wie ist das eigentlich in Österreich müssen bei Euch nicht sogar lt. Gesetz dei Hunde Freilauf bekommen? Kann auch sein, dass ich mich da irre. Wenn man dei Möglichkeiten hat einen Hund frei laufen zu lassen und dieser ohne andere Menschen zu gefährden auch wieder zurück kommt, so ist es sicher ganz toll, diese Möglichkeiten zu nutzen.

Bei uns hier gibt es leider keinen Hundepark oder ähnliches, fast überall Naturschutzgebiet und Freilauf ist lt. Gemeindeordnung auch verboten, Hunde sind an der Leine zu führen. Im Ort sieht man auch nur selten Hunde ohne Leine, wenn dann gehen sie bei Herrchen oder Frauchen schön "Fuß". Auf den umliegenden Feldwegen laufen auch schon mal einige Hunde ohne Leine etwas weiter weg von den Besitzern. Ich kann mir schon gut vorstellen, wenn ein "herrenloser" Hund plötzlich vor jemandem auftaucht, der eh schon Angst vor Hunden hat, dass es dann zu Panik kommt.
Ich denke ein bischen gegenseitige Rücksichtnahme ist immer der beste Weg. Ein Hund kann, muss und sollte nicht überall frei laufen können, aber wer kann, sollte seinem Hund schon Freilauf ermöglichen.
Wir können es leider (noch?) nicht, da Oshi nicht abrufbar ist, wir kein eingezäuntes Grundstück haben und Freilauf offiziell hier auch nicht gestattet ist. Oshi darf auf dem Hundeplatz zeitweise frei laufen. Er ist mir auch schon zwei Mal ausgebüchst, da konnte ich ihn jedesmal mit Leckerchen zurück locken. Das war aber sehr großes Glück, sonst wäre er weggelaufen, oder sogar überfahren worden.


  
 
Thomas
 Betreff des Beitrags: Freilauf
BeitragVerfasst: 22.06.2007, 21:00 
Naturgegebener Maßen, interessiert mich diese Thematik, ob ich meinen Hund ableinen soll oder nicht, ganz besonders. Nicht nur, dass meine Shiba Inu-Hündin ohne Leine nur sehr umsichtig zu "führen" ist, mein Siberian Husky-Rüde einen nur geringfügig, aber "rassetypisch" ausgeprägten "Heimkehrdrang" besitzt, so haben auch die allermeisten anderen Hundebesitzer mit nordische Hunden ähnlich gelagerte, wenn nicht idente Probleme, aber eines steht fest: die Hunde haben kein Problem; sie haben nur dann eines, wenn sie keinen Freilauf bekommen! Um mich hier nicht (wieder) persönlichen Vorwürfen oder Angriffen aussetzen zu müssen, möchte ich, wie schon so oft, Dr.Dorit Urd Feddersen-Petersen aus ihrem Buch "Hundepsychologie" zitieren, dass ich auch an dieser Stelle nur jedem Hundebesitzer ans Herz legen kann:

.) Gefühle von Hunden und ihre Tierschutzrelevanz: () Par.2 Ziffer 1, TierSchG ist als Magna Charta (Bem.: Magna Charta; englisches Grundgesetz von 1215, in dem der König dem Adel grundlegende Freiheitsrechte garantieren musste) der Tierhaltung anzusehen: "Wer ein Tier hält oder betreut, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen."
Postulate für den Umgang mit Hunden (Haltung, (Be-)Achtung ihres Bewegungsbedürfnisses, ihrer sozialen Veranlagung, Training u.a.):
Tiere müssen somit ihr "Normalverhalten" entwickeln und ausführen können, dieses in Bezug auf jeden Funktionskreis. Die Lebensbedingungen müssen den aus Verhaltensbesonderheiten erwachsenen Bedürfnissen angepasst werden (nicht umgekehrt).
Achtung der hundlichen Leidensfähigkeit.
Achtung ihres Rechts auf individuelle "normale" Entwicklung, Angebot ausreichender Lernmöglichkeiten mit Artgenossen und Menschen.
Beachtung eines Trainings ohne chronischen Stress, Angst, Schäden, Schmerzen und/oder Leiden.
Dieses bedingt: Achtung der Würde des hoch sozialen Säugetieres Hund.

() Und ich ende mit dem Trivialsatz, allen wohl hinreichend bekannt: Quäle nicht ein Tier zum Scherz, denn es spürt wie Du den Schmerz. Trivial, aber sehr aufschlussreich. () Nun, der zitierte umgangssprachlich populäre "Schlagwortsatz" im Gassenhauerjargon zum Umgang mit Tieren, der das Tierquälen erlaubt, wenn es denn nicht zum Scherz geschieht, reißt die Kluft zum Säugetier Mensch deshalb so besonders arrogant auf, weil tierliche negative Empfindungen diesem hier frank und frei gleichgesetzt werden. Dem Menschen darf man also nicht etwa deshalb nichts antun, weil angenommen wird, er empfände mehr als Tiere es können, vielmehr weil der Mensch, weit abgesetzt vom Tier, einen völlig anderen Status hat... der Umgang mit Hunden hat hier offenbar immer noch starke Anleihen genommen.

.) Normalverhalten versus Verhaltensstörungen: () Die Grundbedürfnisse von Haushunden werden unter bestimmten Haltungsbedingungen bzw. aufgrund mangelnder Kenntnisse ihrer Halter/Ausbilder nicht selten weitgehend unterdrückt. Dieses betrifft insbesondere die Bereiche des Sozialverhaltens sowie der Sinneswahrnehmungen und der Lokomotion (Bem.: Fortbewegung). Eine anthropomorphe (vermenschlichende) Betrachtungsweise und Ausbildung durch Halter mit fehlenden Kenntnissen zur Ethologie (Bem.: Wissenschaft vom Verhalten der Tiere u. des Menschen; Verhaltensforschung.) des Hundes bzw. die Annahme überholter Traditionen im Umgang mit Hunden kommen hier ursächlich in Betracht. () Ein ständig angeleinter Hund kann sich nur auf Strecken bewegen, die sein menschlicher Begleiter unter rein menschlichen Aspekten auswählt. Natürlich decken sich hierbei die entsprechenden Auswahlkriterien nur in den seltensten Fällen. Man beachte die völlig unterschiedliche Bedeutung, die einem hypothetischen Geruch einerseits von dem primär optisch orientierten, mikrosmatischen (Bem.: "geringe Geruchswahrnehmung") Menschen und andererseits von dem primär (?) geruchlich orientierten Makrosmaten Hund zuerkannt wird. Durch den Leinenzwang verringert sich automatisch die erfahrbare Reizvielfalt für den Hund, da die Reizauswahl vom Menschen vorgenommen wird - und nur ein verschwindend geringer Teil der für den Menschen relevanten Umweltreize eine entsprechende Bedeutung für den Hund besitzt. ()

.) Über die unterschiedlichen Umweltansprüche von Hunderassen: () Ganz andere Ansprüche bezüglich ihrer Umwelt (unter Einschluss des Menschen) haben Gebrauchshunderassen (Bem.: der Shiba Inu ist/war (auch) eigentlich ein nordischer Jagdhund). Entsprechend der herausgezüchteten Anlagen, Fähigkeiten und Bedürfnisse sollte mit diesen Hunden gearbeitet werden. Unter "arbeiten" wäre zu verstehen, dass ein Gebrauchshund seinen Verhaltensbesonderheiten entsprechend gefordert und gefördert wird. ()

Zitate Ende.
Wer also wider besseren Wissens (wobei: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"?) seinem Hund keinen Freilauf gewährt, ist in Augen des Gesetzgebers ein "Tierquäler" und auch in meinen. Wer seinem Hund keinen Freilauf gewährt, weil er das aufgrund äußerer Gegebenheiten nicht kann, sollte sich keinen Hund nehmen. Wer seinem Hund keinen Freilauf gewährt, weil dieser z.B. jagd sollte daran arbeiten, Hundezonen aufsuchen etc. oder sich ZUVOR darüber informieren, welche Hunde bekanntermaßen diesbezügliche Dispositionen (Bem.: bestimmte Veranlagung, Empfänglichkeit, innere Bereitschaft zu etw.) besitzen - also KEINEN Shiba Inu anschaffen, auch wenn wenige z.B. nicht jagen, aber das ist ein Glücksspiel mit schlechten Chancen, vor allem für den Hund...

Euer Wattebausch, ;)


  
 
Evita
 Betreff des Beitrags: Re: Freilauf
BeitragVerfasst: 22.06.2007, 21:24 
Thomas hat geschrieben:
.....Zitate Ende.
Wer also wider besseren Wissens (wobei: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"?) seinem Hund keinen Freilauf gewährt, ist in Augen des Gesetzgebers ein "Tierquäler" und auch in meinen. Wer seinem Hund keinen Freilauf gewährt, weil er das aufgrund äußerer Gegebenheiten nicht kann, sollte sich keinen Hund nehmen. Wer seinem Hund keinen Freilauf gewährt, weil dieser z.B. jagd sollte daran arbeiten, Hundezonen aufsuchen etc. oder sich ZUVOR darüber informieren, welche Hunde bekanntermaßen diesbezügliche Dispositionen (Bem.: bestimmte Veranlagung, Empfänglichkeit, innere Bereitschaft zu etw.) besitzen - also KEINEN Shiba Inu anschaffen, auch wenn wenige z.B. nicht jagen, aber das ist ein Glücksspiel mit schlechten Chancen, vor allem für den Hund...

Euer Wattebausch, ;)



Ok, ich verkaufe meinen Hund an jemanden der ihm regelmäßigen Freilauf bieten kann - hat jemand Interesse? :beiss:


  
 
Indy+Lilly
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 22.06.2007, 21:31 
Polarengel
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Liebe Eva


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Was sind wir nur für Tierquäler....... einen Morgenstern Ich möchte mich geiseln.

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doris
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BeitragVerfasst: 22.06.2007, 21:45 
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irgendwie gefällts mir hier im forum im moment überhaupt nicht :pieks: :boesermod:

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roswitha
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 22.06.2007, 21:48 
Thomas hat Folgendes geschrieben:

.....Zitate Ende.
"Wer also wider besseren Wissens (wobei: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"?) seinem Hund keinen Freilauf gewährt, ist in Augen des Gesetzgebers ein "Tierquäler" und auch in meinen. "

Vielleicht sollte der Gesetzgeber dann für mehr Hundewiesen, Freilaufflächen usw sorgen anstatt wie in Fulda einen flächendeckenden Leinenzwang ohne Ausnahme einzuführen, ohne eine einzige ausgewiesene Hundewiese (Bußgeld 75 Euro).

Hält sich zwar kein Mensch dran, aber...

Und sollte ich trotzdem meinen Hund innerhalb des Stadtgebietes frei laufen lassen und es passiert irgendetwas, tritt meine Hundehaftpflichtversicherung nicht mehr ein, da ich mich gesetzeswidrig verhalten habe.


  
 
Aketime
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23.06.2007, 07:36 
DANKE THOMAS!!!!!!!
... für deine Weisheit und die Liebe zum Tier... weg von Egomanie!!!!!


  
 
doris
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23.06.2007, 08:41 
Wiener Waldi
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Beiträge: 5793
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Name: Doris

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roswitha hat geschrieben:
Vielleicht sollte der Gesetzgeber dann für mehr Hundewiesen, Freilaufflächen usw sorgen anstatt wie in Fulda einen flächendeckenden Leinenzwang ohne Ausnahme einzuführen, ohne eine einzige ausgewiesene Hundewiese (Bußgeld 75 Euro).

Hält sich zwar kein Mensch dran, aber...

Und sollte ich trotzdem meinen Hund innerhalb des Stadtgebietes frei laufen lassen und es passiert irgendetwas, tritt meine Hundehaftpflichtversicherung nicht mehr ein, da ich mich gesetzeswidrig verhalten habe.

roswitha - deine argumentation ist "von rechts wegen" EINE sache, das tierschutzgesetz eine andere. thomas hat zitiert, hat seine meinung geäußert und ich seh es nicht ganz so rigoros wie er, das aber DESHALB, weil in österreich die gemeinden zwar leinen- und in öffentlichen gebäuden/fahrzeugen zusätzlich beisskorbpflicht haben, es aber gemeindeweise abmildern können (nicht aber verschärfen!)

außerdem gibt es z.b. in wien mehr als genügend ausgewiesene hundezonen, viele sind eingezäunt, viele sind so groß dass der hund stundenlang keine fahrzeuge zu gesicht bekommt. bußgeld wird auch bei uns eher lasch gehandhabt

leute - thomas, marianne und ich leben in österreich also bitte - wenn wir akzeptieren müssen dass bei euch "andere gegebenheiten" sind dann verflixt nochmal zieht das auch bei unseren beiträgen ins kalkül - meint ihr nicht das wäre fair?

das "ihr" betrifft jetzt nicht explizit dich, roswitha, aber doch alle die so verdammt bissig und zynisch reagiert haben und wo man wirklich den eindruck gewinnt, die fronten verhärten sich zusehends ...

es gibt eine einfache methode, sowas zu "beenden" - jeder hat SEINE meinung, es ist kein konsens zu finden aus welchen gründen auch immer, und wenn wir uns weiterhin auf gutem niveau unterhalten wollen dann lässt man so ein thema einfach ruhen

ambivalent dazu: in drosendorf hat die gemeine die leinenpflicht in eine leinenfreiwilligkeit geändert. unser nachbarhund, ein aktiver labrador, absolut unverträglich mit den meisten anderen aktiven rüden, trägt derzeit eine riesenhalskrause - vorige woche eine beisserei mit einem freilaufenden schäfer ....

NEIN - der hat nicht angegriffen, der labbi hat den zaun an dem er mit der leine fixiert war zerstört und ist mit dem zaun in schlepp auf den freilaufenden schäfer losgegangen - fragt nicht wie die beiden getrennt werden konnten, ich war gsd nicht dabei weil ich wär ausgezuckt

der freilaufende hat sich also "nur verteidigt" .....

ich sagte ja - ambivalent, sehr sogar

_________________
lg - doris

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Evita
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23.06.2007, 09:43 
Wenn die Gesetze und Gegebenheiten in Österreich so sind, ist es doch auch völlig in Ordnung. Aber Ihr solltet auch akzeptieren, dass es hier nicht überall so ist, die Gesetze sind anders. Und alle, die aus welchen Gründen auch immer, ihren Hund nicht von der Leine lassen können oder wollen als Tierquäler hinzustellen ist schon ziemlich starker Tobak und auch eine Beleidigung für manchen Hundehalter, der sich einen Kopf macht, wie und was er seinem Hund alles Gutes tun kann.

@ Thomas: Wenn Du Dich hier eh mal äußerst ist es immer von oben herab und klugscheißerisch - warum eigentlich, fühlst Du Dich uns allen so überlegen?

@ Marianne, sorry, Du schreibst zu 95% den größten Müll hier im Forum, Du liebst alle, knutscht alle und machst immer einen auf Heile Welt - warum wirst Du jetzt mit einem mal so beleidigend?

Also wenn das Niveau jetzt hier so bleiben sollte, lege ich keinen Wert mehr auf die Mitgliedschaft in einem Forum, wo nur die Meinung eniger Einzelner die einzig Wahre ist - nee schönen Dank auch!


  
 
roswitha
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23.06.2007, 10:09 
Hallo Ihr Österreicher,
vielleicht versteht Ihr die Bissigkeit und den Zynismus einiger, auch von mir, wenn Ihr Euch in meine Situation vor 10 Jahren versetzt. Da hatte ich mit viel Arbeit und Mühe meinen Kleinen soweit, daß er im Garten und auf dem Platz der Hundeschule - auch nicht viel größer - 100 % auf Zurruf kam, sozialverträglich geworden war und dann kommt eine Hundeverordnung der Stadt, die verfügt, daß überall in der Stadt, selbst auf Wiesen und Feldern am Rand, für alle Hunde ohne Ausnahme absoluter Leinenzwang gilt. Damit auch ja kein Radfahrer gefährdet würde, wurde auch gleich der Gebrauch einer Flexi oder einer Schleppleine untersagt. Und um dies auch besser durchsetzen zu können, wurde das Ordnungsamt auch gleichzeitig mit einem Geländewagen ausgestattet, Hund und Herrchen hätten ja sonst über die Wiesen abhauen können.

Obwohl ich danach immer um 1/2 sechs Uhr morgens mit meinen damals
zwei Hunden raus bin - zu der Zeit sind die Leute vom Ordnungsamt meist noch nicht im Dienst - habe ich zweimal Strafe zahlen müssen (= 300 Euro, für jeden Hund 150 Euro). Zynisch gesagt, es wäre billiger gekommen, mit dem Auto bei Rot über die Ampel zu fahren und einen Fußgänger zu verletzen.

Es ist schon das erklärte Ziel einiger Städte hier in Deutschland, die Hundehaltung einzuschränken.

Und da tut es schon weh, wenn Leute die große Freiheit fordern, wenn wir hier nicht einmal mit Unterschriftenaktionen etc. eine kleine Freiheit erreichen.
Im übrigen bin ich auch deshalb aufs Land gezogen.


  
 
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